Service - Beitragsordnung
gültig ab 01. Mai 2009
(Druckversion)
Gemäß
§ 7 der Satzung in
der Fassung vom 09. Mai 1997 wird die Höhe des
jährlichen Mitgliedsbeitrags, die Aufnahmegebühren
und die Umlagen von der Hauptversammlung festgelegt.
1.
Beitragsordnung
Die
Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten
der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2.
Beitragsklassen
/ Beitragshöhe:
01
02 Erwachsene ab 18 Jahre
25,00 / Jahr
03 Ehrenmitglieder beitragsfrei
(sind ab
dem auf die Ernennung folgendem
Beitragsjahr
3.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt Euro 0,00
4.
Versicherungsschutz
In den
Mitgliedsbeiträgen ist die Sportversicherung des
Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. Alle
Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich an den 1.
Vorsitzenden des Vereins zu melden.
5.
Beitragseinzug
Den Einzug des
Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV
spätestens zum 31. Mai jeden Jahres.
Die
Deckung von Unkosten, die dem Verein entstehen, weil das Konto des
Mitgliedes nicht mehr den angegebenen Daten entspricht, trägt
das Mitglied.
6.
Beitragserhebung bei Neueintritten
Bei
Vereinseintritt ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintrittes,
der gesamte Jahresbeitrag fällig.
7.
Austritt aus dem Verein
Nach
§6 der Satzung ist ein Austritt aus dem Verein zum Ende des
Geschäftsjahres möglich und muss bis
spätestens 31. Januar eines Jahres schriftlich beim 1.
Vorsitzenden eingereicht werden.
8.
Mitgliederverwaltung
erfolgt durch EDV.
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
Bundesdatengesetz gespeichert.
Der Vorstand