Service - Beitragsordnung

gültig ab 01. Mai 2009         (Druckversion)

Gemäß § 7 der Satzung  in der Fassung vom 09. Mai 1997 wird die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags, die Aufnahmegebühren und die Umlagen von der Hauptversammlung festgelegt.

1.   Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.   Beitragsklassen / Beitragshöhe:

Beitragsklasse        Mitgliederart                                                Beitragshöhe in Euro

        01                 
Kinder / Schüler / Jugendliche
bis 18 Jahre        15,00 / Jahr
        02                  Erwachsene
ab 18 Jahre                                    25,00 / Jahr
        03                  Ehrenmitglieder                                                beitragsfrei
                             (
sind ab dem auf die Ernennung folgendem
                              Beitragsjahr beitragsfrei)

3.   Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt Euro 0,00

4.   Versicherungsschutz
In den Mitgliedsbeiträgen ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich an den 1. Vorsitzenden des Vereins zu melden.
 

5.   Beitragseinzug
Den Einzug des Mitgliederbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV spätestens zum 31. Mai jeden Jahres.
Beitragskonto des Vereins ist 7992 009 bei der Volksbank Köngen. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Eine Zahlung des Beitrages in Bargeld ist nicht vorgesehen.

Die Deckung von Unkosten, die dem Verein entstehen, weil das Konto des Mitgliedes nicht mehr den angegebenen Daten entspricht, trägt das Mitglied.

6.   Beitragserhebung bei Neueintritten
Bei Vereinseintritt ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintrittes, der gesamte Jahresbeitrag fällig.

7.   Austritt aus dem Verein
Nach §6 der Satzung ist ein Austritt aus dem Verein zum Ende des Geschäftsjahres möglich und muss bis spätestens 31. Januar eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

8.   Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV.
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.


Der Vorstand